Am 27. September 2026 finden je zwei Abstimmungen von Bund und Kanton statt. Zusätzlich wird der 1. Wahlgang zum Gemeindepräsidenten oder zur Gemeindepräsidentin stattfinden.
Gemäss Medienmitteilung vom Kanton Schaffhausen wird das Feuerverbot im Siedlungsgebiet gelockert. Ab sofort ist das Feuern in befestigten Feuerstellen, sowie die Nutzung von Kohle-, Gas und Elektrogrill wieder erlaubt. Im Wald und in Waldesnähe gilt das Feuerverbot weiterhin uneingeschränkt. Im gesamten Kantonsgebiet ist das Feuern im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt verboten!
Erstellung einer Aussentreppe als Zugang auf den oberen Boden der Scheune