Wer ist ein Wochenaufenthalter?
Wer in der Gemeinde Logis nimmt, ohne seinen auswärtigen Wohnsitz aufzugeben, zwecks
- Studienaufenthalt
- befristeter Arbeitsaufenthalt/Lehre
- Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
- Hotel- oder Pensionsaufenthalt
- Heim-, Anstalts- oder Klinikaufenthalt
hat sich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden und einen Heimatausweis oder Interimsausweis der Wohnsitzgemeinde zu hinterlegen.
Die Jahresgebühr für den Wochenaufenthalt beträgt Fr. 40.00.