Hundehalter
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund CHF 150.00, für jeden weiteren Hund CHF 200.00
Info
- Wer einen Hund hält, muss diesen artgerecht halten und betreuen, insbesondere genügend Auslauf und Bewegung gewähren. Zudem muss er jederzeit dafür sorgen, dass der Hund Mensch oder Tier weder belästigt noch bedroht. Eine generelle Ausbildungspflicht für Hundehalter besteht nicht. Allerdings empfehlen wir dringend, mit jedem Hund mindestens eine Welpenspielgruppe und einen Erziehungskurs zu besuchen. Jeder Hundehalter und jeder Hund muss in der Hundedatenbank AMICUS registriert sein.
Merkblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter
Gesetz über das Halten von Hunden
Hundehaltung im Kanton Schaffhausen
Registrierung bei AMICUS Tierdatenbank: Erstregistrierung von Hundehaltern wird durch die Gemeinde veranlasst
Ansprechpartner/ -in im Umgang mit Hunden
Kynologischer Verein Rafzerfeld:
Auf diesen Webseiten sind auch alle Kursangebote und die Ansprechpersonen ersichtlich.
Präsidentin: Sophie Müller, Buchberg, Tel. 044 867 14 83, 079 601 24 32